Weitere Leistungen

Beratung im Strahlenschutz, Externer Strahlenschutzbeauftragter

Weitere Leistungen:

  • Tätigkeiten als externer Strahlenschutzbeauftragter
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und Anträgen
  • Unterweisung von Mitarbeitern nach § 63 StrlSchV
  • Erstellung von Strahlenschutzanweisungen
  • Beratung im Strahlenschutz
  • Erstellung von Sondergutachten
  • Überprüfung der Planung des baulichen Strahlenschutzes
  • Kontaminationsmessungen

Nutzen Sie meine langjährige praktische Erfahrung im Bereich des
Strahlenschutzes. 

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