Weitere Leistungen
Beratung im Strahlenschutz, Externer StrahlenschutzbeauftragterWeitere Leistungen:
- Tätigkeiten als externer Strahlenschutzbeauftragter
- Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und Anträgen
- Unterweisung von Mitarbeitern nach § 63 StrlSchV
- Erstellung von Strahlenschutzanweisungen
- Beratung im Strahlenschutz
- Erstellung von Sondergutachten
- Überprüfung der Planung des baulichen Strahlenschutzes
- Kontaminationsmessungen
Nutzen Sie meine langjährige praktische Erfahrung im Bereich des
Strahlenschutzes.
Hier geht´s zum Kontaktformular.