Strahlenschutzkurse

nach RöV bzw StrlSchV und StrlSchG

Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde

Prüfung Röntgengeräte

Sachverständigenprüfung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) oder

nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Prüfungen Radioaktivität

Sachverständigentätigkeit nach der Strahlenschutzverordnung

Weitere Leistungen

Beratung im Strahlenschutz, Externer Strahlenschutzbeauftragter

Sie möchten sich für einen Kurs anmelden?

Kein Problem. Bitte wählen Sie einen der kommenden Kurse aus (Hier z.B.), tragen Ihre Daten in das dort bereitgestellte Formular ein und senden dieses ab. Ich werde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Dr. Jürgen Ernst Schrauf

Herzlich Willkommen

Mein Name ist Jürgen Ernst Schrauf, und ich bin Sachverständiger mit über 25jähriger Erfahrung im Strahlenschutz.

Ich prüfe Röntgengeräte für den technischen Einsatz vor deren Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend innerhalb von 5 Jahren, berate und schule Unternehmen in Fragen des Strahlenschutzes und biete Kurse für den Erwerb und die Aktualisierung der Fachkunde an.

Außerdem stehe ich als Gutachter und Sachverständiger rund um Röntgengeräte, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe aller Art zur Verfügung. Detailliertere Infos zu meinen Leistungen finden Sie hier.

HINWEIS:

Seit 1.1. 2019 ist das neue Strahlenschutzrecht in Kraft getreten. Die bisherige Röntgenverordnung „RöV“ gibt es seither in ihrer bisherigen Form nicht mehr. Allerdings fehlen noch einige Regelwerke, wie z.B. die, die die bisherigen Fachkunderichtlinien ablösen. Daher gibt es eine Übergangslösung, nach der z.B. die Fachkundekurse weiterhin auf die RöV verweisen. Das ist mit den zuständigen Behörden so vereinbart und wird erst geändert, wenn die Nachfolgeregelungen in Kraft getreten sind.

Die auf meiner Internetseite verwendeten Hinweise auf die Röntgenverordnung werden daher noch einige Zeit beibehalten, auch wenn es die „RöV“ gar nicht mehr gibt.

Nach der Übergangsvorschrift § 189 (5) der neuen Strahlenschutzverordnung „StrlSchV“ vom 29.11.18 gelten meine Kurse als anerkannt nach § 51 StrlSchV fort.

Anstehende Veranstaltungen