Strahlenschutzkurse

Strahlenschutzkurse nach RöV bzw StrlSchV

 

Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde

Gemäß der Röntgenverordnung (RöV) als auch nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hat ein Betreiber von Röntgengeräten bzw. ein Genehmigungsinhaber für den Umgang mit radioaktiven Stoffen eine ausreichende Anzahl Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen, die eine spezielle Fachkunde in dafür anerkannten Kursen erwerben. Bestimmte Anwender von Röntgenstrahlen in der Medizin (z.B. OP-Personal) müssen ausreichende Fachkenntnisse nachweisen. Das erworbene Wissen ist mindestens alle 5 Jahre in einem speziell dafür anerkannten Kurs auf den neuesten Stand zu bringen, zu aktualisieren.

Die Bescheinigungen meiner Kurse werden bundesweit anerkannt.

Aktuell werden alle Kurse auch online bzw. als Videoschulung durchgeführt.

Hinweis: nach Übergangsvorschrift § 189 (5) der neuen Strahlenschutz-verordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 gelten diese Kurse bis auf weiteres als anerkannt nach § 51 StrlSchV fort.

Die Termine der Kurse finden Sie hier.

Sollten sich zu einem Termin nicht genügend Teilnehmer anmelden, kann der Kurs kurzfristig abgesagt werden.

Inhouse-Schulung

alle Kurse können auch in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.

 

Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung (RöV), Fachkunderichtlinie Technik, für die Fachkundegruppen R2.2 und R3 sowie zur Aktualisierung der Fachkunde für die Gruppen R1 bis R10.

Erwerb:

R3 – Modul RM, 8 Std:

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter aus dem nicht-medizinischen Bereich, die Röntgeneinrichtungen betreiben, die in Konstruktion und Eigenschaften Voll- bzw.Hochschutzgeräten entsprechen, Gepäck-/fracht-/Postdurchleuchtungseinrichtungen, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen, Störstrahler sowie Röntgeneinrichtungen zur Qualitätssicherung (Fremdkörpererkennung in Lebensmitteln, Fehlstellen in Leiterbahnen usw.) oder zur ortsfesten Röntgenfluoreszenzanalyse (Oberflächenmaterial, Dichte, Dicke).

R2.2 – Modul RG+Z1, 19 Std:

diese Fachkunde betrifft Röntgenstreuung und -analyse für handgehaltene Röntgenfluoreszenzanalysatoren (tragbare RFA). Hier kann außerdem eine Sachkunde erforderlich sein, die als Zusatzmodul durchgeführt werden kann. Dieser Kurs findet in der Regel als inhouse-Schulung statt, bei Betreibern, die mehrere Mitarbeiter ausbilden möchten.

Welche Fachkundegruppe für Sie die richtige ist, entscheidet Ihre zuständige Aufsichtsbehörde.

Aktualisierung:

Damit eine Fachkunde nicht verfällt, muss sie innerhalb von 5 Jahren aktualisiert werden. Je nach Fachkundegruppe dauern die Aktualisierungskurse 4 (R3, 4), 5 (R10), 6 (R1, 2, 5, 7, 8) oder 8 (R6) Stunden.

Wozu?

Zum Betrieb von nicht-medizinischen Röntgengeräten schreibt die Fachkunderichtlinie Technik eine Qualifikation gemäß der entsprechenden Fachkundegruppe vor, um Strahlenschutzbeauftragter zu werden.

Wo?

In der Umgebung von Frankfurt oder direkt in Ihrer Firma als „Inhouse-Schulung“ am eigenen Röntgengerät.

Was (Auszug)?

je nach Fachkundegruppe:

Gesetzliche Grundlagen

– Röntgenverordnung (RöV)

– Genehmigungen, Anzeigen

Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

– Rechtsstellung

– Kennzeichnungspflicht

– Überwachung und Kontrollen

Naturwissenschaftliche Grundlagen

– Strahlenphysikalische Grundlagen

– Strahlenbiologische Grundlagen

– Dosisbegriffe und Strahlenbelastung

– Abschirmung von Strahlen

Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik

– Strahlenschutzbereiche

– Maßnahmen und Verhalten bei Störfällen und Unfällen

Röntgengeräte und Störstrahler

– Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen

– Apparativer und funktioneller Strahlenschutz

– Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen

– Wartung

– Bauartzulassung

– Sachverständigenprüfung

Nutzen Sie meine langjährige Praktische Erfahrung im Bereich des

Strahlenschutzes. Hier geht’s zum Kontaktformular.

Kombikurs zur Aktualisierung der Fachkunde sowohl nach RöV als auch nach StrlSchV.

Wer?

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter aus dem nicht-medizinischen Bereich, die Röntgengeräte betreiben und mit radioaktiven Stoffen bis zu einer begrenzten Aktivität bzw. Dosisleistung umgehen.

Voraussetzung ist, das man die beiden Fachkundegruppen bereits erworben hat und sie nur auffrischen möchte.

Der Kurs kombiniert die Inhalte der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung und ist speziell für Teilnehmer gedacht, die sowohl an Röntgengeräten arbeiten (Fachkundegruppe R3 RöV)  als auch mit radioaktiven Stoffen umgehen (Fachkundemodul GG StrlSchV). Speziell betrifft das z.B. Mitarbeiter an Flughäfen, die Gepäck oder Frachtstücke röntgen und mit einem Analysegerät zur Sprengstofferkennung, das mit Nickel-63 arbeitet (ETD, Sniffer, Ionscan, Itemizer,..), umgehen.

Was?

Die Aktualisierung der Fachkunde konzentriert sich im Wesentlichen auf die Neuerungen seit dem Erwerb der Fachkunde und auf die Auffrischung des Wissens.

Warum?

Üblicherweise müssen beide Fachkundegruppen in eigenen Kursen aktualisiert werden. Dieser Kurs bietet die Aktualisierung in einem einzigen Lehrgang. Ermöglicht wird das durch Überschneidungen gerade im Grundlagenbereich des Strahlenschutzes.

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Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Fachkunderichtlinie Technik, für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1 (Grundmodul) sowie zur Aktualisierung der Fachkundegruppen S1.1 – S1.3, S2.1 – S2.3, S3.1 – 3.2, S6.1.

Wer?

GG (StrlSchV): Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter aus dem nicht-medizinischen Bereich, die mit radioaktiven Stoffen bis zu einer begrenzten Aktivität bzw. Dosisleistung umgehen und dafür Strahlenschutzbeauftragter werden sollen.

Fachkundegruppe

Erwerb

Aktualisierung

Erforderliche Module

Erforderliche Module

Genehmigungsbedürftiger Umgang mit

 

  • Bauartzugelassenen Vorrichtungen
  • Vorrichtungen, deren Ausführungen den Anforderungen der Bauartzulassung entspricht
  • Nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten

S 1.1

GG

AR, AU

S 1.2

GG

AR, AU

S 1.3

GG

AR, AU

Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen

S 2.1

GG

AR, AU

S 2.2

wird nicht erteilt

AR, AU

S 2.3

wird nicht erteilt

AR, AU

Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Strahlern in der technischen Radiographie und Radioskopie

S 3.1

wird nicht erteilt

AR, AU

S 3.2

wird nicht erteilt

AR, AU

Tätigkeiten an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

S 6.1

GG

AR, AU

Tätigkeiten, die den Fachkundegruppen beispielhaft zugeordnet werden können:

Fachkunde-gruppe Tätigkeiten
S 1.1 Lagerung von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmeldern mit einer Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe von mehr als dem Tausendfachen der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV
S 1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung von Gaschromatographen mit Ni-63 bzw H-3
S 1.3
  • Einbau, Ausbau, Wartung und Lagerung von nicht bauartzugelassenen Ionisationsrauchmeldern und von Ionisationsrauchmeldern, für die vor dem 1.8.2001 eine Bauartzulassung erteilt wurde
  • Bestimmungsgemäße Verwendung von nicht bauartzugelassenen Elektrostatik-Eliminatoren
  • Verwendung und Lagerung von Ionisationsrauchmeldern, auf die § 117 Abs. 7 Satz 2 StrlSchV anzuwenden ist
  • Ein-, Ausbau oder Wartung von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmeldern, für die eine Bauartzulassung nach dem 1.8.2001 erteilt wurde
  • Anzeigebedürftiger Umgang nach § 4 Abs. 1 StrlSchV vom 30.6. 1989 i.V.m. § 117 Abs. 7 StrlSchV, sofern nicht in Fachkundegruppe S 7.1 enthalten (Unterricht in Schulen)
S 2.1
  • Lagerung und Bestimmungsgemäße Verwendung von:
  • Dicken-, Dichte-, Füllstands-, Durchfluss-, Feuchtemessvorrichtungen
  • Vorrichtungen zur Prozesskontrolle, Röntgenemissions- und Staubanalyse
  • Sonstige Vorrichtungen der Mess- und Regeltechnik
  • Genehmigungsbedürftiger Umgang mit Kontrollvorrichtungen für Strahlungsmessgeräte, Prüf- und Kalibrierstrahlern

jeweils mit Aktivitäten in einer Vorrichtung bis zum 105-fachen der Freigrenzen.

S 6.1

Betrieb

  •  einer Plasmaanlage, bei der die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1m von den Wandungen des Bereichs, der aus elektrotechnischen Gründen während des Betriebs unzugänglich ist, 10µSv/h nicht überschreitet
  • eines Ionenbeschleunigers, bei dem die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1m von der berührbaren Oberfläche 10 µSv/h nicht überschreitet

Erwerb der Fachkunde Modul GG:

Der Kurs dauert 14 Stunden, die sich auf zwei aufeinanderfolgende Tag aufteilen.

Aktualisierung der Fachkunde:

Durch die Teilnahme nur am zweiten Tag (6 Stunden) kann die Fachkunde (Modul AR und AU) aktualisiert werden.

Was (Auszug)?

Gesetzliche Grundlagen

  • Atomgesetz, StrlSchV, RöV, ArbSchG, Gefahrgutrecht, Verwaltungsvorschriften
  • Aufgaben/Pflichten SSB u. SSV
  • Organisation des Strahlenschutzes, Grundsätze u. Pflichten, Rechtsstellung, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, Entscheidungsbereiche und Befugnisse, Unterweisung, Buchführung, Kennzeichnung, Strahlenschutzanweisung, Einteilung und Überwachung von Strahlenschutzbereichen und Personen, Dichtheitsprüfung, Wartung, Mitteilungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Lagerung und Sicherung, Abgabe radioaktiver Stoffe bzw. Abfälle, Freigabe, Beschäftigungsverbote und -beschränkungen, Eichung von Strahlenmessgeräten
  • Naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Strahlenphysikalische Grundlagen, Aktivierung, Strahlenrisiko, Strahlenbiologische Grundlagen, Dosisbegriffe und -einheiten, Ermittlung externer Strahlenexposition, Strahlenexposition des Menschen (natürliche und zivilisatorische)
  • Strahlenschutz-Messtechnik

    Messverfahren, Messgeräte, Ortsdosisleistungsmessung, Personendosismessung, Funktionskontrolle von Messgeräten, Fehlermöglichkeiten bei der Messung

  • Strahlenschutz-Technik

    Strahlenschutzplanung, Strahlenschutzbereiche, Arbeitsplanung, technische Strahlenschutzmaßnahmen

  • Strahlenschutz-Sicherheit

    Persönliche Schutzausrüstung, Maßnahmen bei Stör- und Unfällen, Diebstahlsicherung, Brandschutz

  • Demonstrationsübungen

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Lehrgang zum Erwerb und zur Aktualisierung von Kenntnissen im Strahlenschutz in der Heilkunde für Personen im OP-Bereich bzw. für Personen, die ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen.

Wer?

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die Röntgengeräte auf Anweisung eines anwesenden Arztes bedienen, also z.B. im OP, im Herzkatheter, Notfallambulanz und ähnlichen Bereichen. Wer selbständig Röntgenaufnahmen z.B. als MTRA anfertigt, benötigt weitergehende Fachkenntnisse.

Wie lang?

Die vorgeschriebene Dauer dieses Lehrgangs beträgt 20 Unterrichtsstunden einschließlich schriftlicher Prüfung und praktischer Unterweisung mit Einstellübungen bzw. 4 Stunden für die Aktualisierung.

Wozu?

Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bzw. deren Aktualisierung nach den Vorgaben von § 24 (2) Nr. 4 der Röntgenverordnung und der zugehörigen Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ nach 6.3 in Verbindung mit Anlage 10 (Erwerb) und Anlage 11 (Aktualisierung) und erhalten einen bundesweit gültigen Nachweis Ihrer Teilnahme zur Vorlage bei der Ärztekammer oder der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Wo?

In einem Krankenhaus  oder direkt bei Ihnen als Inhouse-Schulung am eigenen Röntgengerät.

Was?

Allgemeine Grundlagen
– Erzeugung und biologische Wirkung von Röntgenstrahlen
– Dosisbegriffe und Dosimetrie
– Strahlenrisiko und natürliche Strahlenexposition
– Aufbau und Funktion einer Durchleuchtungseinrichtung
Grundlagen der Röntgenanatomie und Einstelltechnik
– Körperstamm, Extremitäten
Strahlenschutz des Patienten und des Personals
– Strahlenschutzsituation an fahrbaren C-Bogen-Einrichtungen
– Baulicher Strahlenschutz, Strahlenschutz-Zubehör
Schutzkleidung
– Strahlenexponierte Personen, Dosisgrenzwerte, Personendosimetrie
Qualitätssicherung
Organisation des Strahlenschutzes
– Strahlenschutzverantwortlicher und -beauftragter
– Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
– Strahlenschutzbereiche
– Einweisung und Unterweisung
– Aufzeichnungspflichten

Praktischer Teil
Durchleuchtungs-Einrichtungen: Aufbau, Funktion, Strahlenschutz;
Aufnahmeeinstellungen im OP-Bereich

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Inhouse-Schulung

Jede Schulung kann auch in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden

Vorteile:

  • kein Fahrt- und Übernachtungsaufwand für Ihre Mitarbeiter
  • individuelle und maßgeschneiderte Terminplanung und Durchführung
  • gleicher Wissensstand bei allen Mitarbeitern
  • direkte Hilfe bei unternehmensbezogenen Problemstellungen
  • Kostenersparnis durch maximale Auslastung der Seminare
  • Durchführung am Wochenende möglich
  • praktische Übungen am eigenen Röntgengerät möglich

Gerne erstelle ich Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

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