Was ist ein Strahlenschutzbeauftragter?
Strahlenschutzbeauftragter
Ein Strahlenschutzbeauftragter leitet und beaufsichtigt Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Betrieb von Röntgenanlagen und beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung (§ 70 StrlSchG und § 43 StrlSchV).
Zu den Aufgaben gehören u.a.
- Vermeidung jeder unnötigen Strahlenexposition
- Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
- Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc.
- Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
- Umsetzung von Genehmigungsauflagen
- Überwachung von Prüffristen
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Sachverständigen
- Unterweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen oder Anwendern
Wer kann Strahlenschutzbeauftragter werden?
Strahlenschutzbeauftragte (SSB) müssen die erforderliche Fachkunde (§ 47 StrlSchV) besitzen, die durch die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung erworben werden kann. Ebenfalls Voraussetzung für die „Bestellung“ (ein SSB muss bei Ihrer Aufsichtsbehörde gemeldet werden) einer Person zum SSB ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs sowie an Aktualisierungskursen (alle 5 Jahre) zum Erhalt dieser Fachkunde. Spezielle Anforderungen gibt es auch hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit.
Grundsätzlich muss ein SSB während des Betriebes bzw. Umgangs erreichbar sein, was in der Regel dazu führt, dass eine Vertretungsregelung (Urlaub, Krankheit) erforderlich ist bzw. bei Schichtbetrieb oder mehreren Geräten an unterschiedlichen Standorten dazu führt, das mehrere SSBs bestellt werden müssen.
Ein Strahlenschutzbeauftragter muss nicht unbedingt ein eigener Mitarbeiter sein, er kann auch extern bestellt werden:
Die Vorteile eines externen Strahlenschutzbeauftragten
- Sie erhalten eine effiziente Umsetzung des Strahlenschutzes durch einen Strahlenschutzbeauftragten, der Praxiserfahrungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen mitbringt.
- Sie werden durch Genehmigungsverfahren begleitet.
- Sie verhindern innerbetriebliche Interessenskonflikte.
- Sie binden keine eigenen Mitarbeiter.
- Sie erhalten einen transparenten Überblick zu Ihren Prozessen.
- Ihre Kosten für den Strahlenschutz sind kalkulierbar und transparent.
- Sie haben übergangsweise einen Strahlenschutzbeauftragten, bis Sie eigenes Personal ausgebildet haben.